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Klimaneutral durch Kompensationszahlungen?

Klimakompensation

12.07.2023 Ist Klimakompensation das geeignete Mittel, um Treibhausneutralität zu erreichen? Foto: Pixabay/Hans

Klimaneutral durch Kompensationszahlungen?

Liebe Leserin, lieber Leser,

was bringt Klimakompensation? Meine Mandanten – mittelständische Unternehmen und Konzerne – streben im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie natürlich auch nach Treibhausgasneutralität. Manche denken darüber nach, freiwillig in Klimakompensationsprojekte zu investieren. Und liebäugeln dabei mit Labels, die sogar Klimaneutralität versprechen.

Doch Vorsicht! Ein Klimaneutral-Label zu verwenden kann unter Umständen sogar als Greenwashing zählen.

Klimakompensation und die Greenwashing-Problematik

Der Begriff Klimaneutralität ist schwammig. Eine einheitliche Definition fehlt. Eine besagt, dass durch menschliche Aktivität in Summe das Klima nicht beeinflusst wird. Präziser wäre im Kontext von Treibhausgaskompensation meines Erachtens der Begriff der Treibhausgasneutralität. Dieser wird in der Wissenschaft für Aktivitäten verwendet, bei denen entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre emittiert werden oder bei denen die Emissionen vollständig durch negative Emissionen ausgeglichen werden, es also insgesamt zu keinem Konzentrationsanstieg der Gase kommt. (1)

Die Zertifikate zur Treibhausgasneutralität stellen Kompensationsdienstleister aus, wenn Unternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen durch Zahlungen an Klimakompensationsprojekte rechnerisch ausgeglichen haben. Über die Investition in ein Klimaprojekt sollen genauso so viele Emissionen ausgeglichen werden, wie das Unternehmen laut Treibhausgasbilanz (Corporate Carbon Footprint) in einem Jahr ausgestoßen hat oder ein Produkt/eine Dienstleistung (Product Carbon Footprint) verursacht hat.

Doch seit diesem Jahr bieten einige Kompensationsdienstleister wie ClimatePartner oder MyClimate keine „Klimaneutral“-Labels mehr für Unternehmen und Produkte an. Stattdessen heißen die Labels nun bei MyClimate „Wirkt. Nachhaltig“ oder „ClimatePartner-zertifiziert“. Dafür könnte es mehrere Gründe geben.

Zum Ersten hatte die Europäische Kommission im März 2023 einen Entwurf für ein Anti-Greenwashing-Gesetz vorgelegt. Tritt das Gesetz in Kraft, darf nur noch mit dem Begriff „klimaneutral“ geworben werden, wenn dies vom Unternehmen auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Analyse aller wesentlichen Umweltauswirkungen bewiesen werden kann. Ein unabhängiger Gutachter muss zudem die Angaben überprüfen, bevor sie veröffentlicht werden dürfen. Können Unternehmen ihre Behauptung zur Klimaneutralität nicht beweisen, drohen finanzielle Strafen. (2)

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