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Gemeinsam auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex: ein Erfahrungsbericht

Lieferanten wurden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung qualifiziert

Foto: NIRO-Projekt „NaLiMa“ Abschlussveranstaltung, NIRO e. V. / Fotograf Norbert Reh

Gemeinsam auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex: ein Erfahrungsbericht

Lieber Leserin, lieber Leser,

immer mehr Unternehmen fragen nach Unterstützung, weil sie über ihre ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsleistungen berichten müssen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, EU-Taxonomie) oder das Lieferkettenmanagement von großen Auftraggebern stellen immer höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was kann ein Unternehmen also tun? Eine Lösung kann Kooperation sein. Unternehmen können sich zusammenzutun und gemeinsam den Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht gehen.

Das funktionierte prima, wie ich als begleitende DNK-Schulungspartnerin bei dem Projekt „Nachhaltiges Lieferantenmanagement nach DNK-Standard – ein Einkaufspool auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht“ erfahren durfte.

Hier folgt mein Erfahrungsbericht:

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Lieferketten nachhaltig gestalten – mit dem kostenlosen Sorgfalts-Kompass

Lieferketten nachhaltig gestalten

29.10.2021 Mit dem Sorgfalts-Kompass eine nachhaltige Liefer-/Wertschöpfungskette gestalten (Quelle: www.kompass.wirtschaft-entwicklung.de)

Lieferketten nachhaltig gestalten – mit dem kostenlosen Sorgfalts-Kompass

Liebe Leserin, lieber Leser,

wie kann ein Unternehmen seine Lieferkette nachhaltig gestalten? Diese Frage stellen sich immer mehr Betriebe, da die gesetzlichen Anforderungen durch das Lieferkettengesetz steigen. Auch wollen zunehmend Auftraggeber von ihren Zulieferern wissen, wie diese ihre menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erfüllen.

Eine aus meiner Sicht sehr gute und praktikable Lösung für KMU (und große Unternehmen) bietet das kostenlose Online-Tool Sorgfalts-Kompass, das vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung bereitgestellt wird.

Der Kompass navigiert schrittweise durch den Sorgfaltsprozess, in fünf Phasen:

1. Strategie entwickeln: Mit Leitfragen einen Überblick verschaffen, Wertschöpfungskette strukturieren, eine Grundsatzerklärung entwerfen

2. Risiken analysieren: Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Wertschöpfungskette identifizieren, bewerten und priorisieren

3. Maßnahmen ergreifen: Ist-Zustand der Prozesse/Maßnahmen aufnehmen, Verbindung zu Risiken ermitteln, Aktionsplan entwickeln, Lieferanten überprüfen und entwickeln

4. Messen und berichten: Umsetzung der Maßnahmen systematisch prüfen, Fortschritte intern/extern kommunizieren

5. Beschwerden managen: Zielgruppen festlegen, Beschwerdemechanismen abgleichen und kontinuierlich weiterentwickeln

Besonders gefallen hat mir auch der weite Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette. Mit Hilfe des Sorgfalts-Kompass betrachtet man nicht nur die vorgelagerte Lieferkette, sondern auch das eigene Unternehmen und die nachgelagerten Wertschöpfungsstufen.

Tipps + Kicks

Ich empfehle, auch die hervorragenden Praxishilfen aus dem Downloadbereich für den Aufbau einer nachhaltigen Liefer- bzw. Wertschöpfungskette zu nutzen. Diese sind für den Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements bestens geeignet. Besonders hilfreich sind aus meiner Sicht folgende Praxishilfen:

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Update Lieferkettengesetz | Der Dominoeffekt kann jedes Unternehmen treffen!

Lieferkettengesetz soll die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferketteregeln.

06.05.2021 Das Sorgfaltspflichtengesetz wird auch Lieferkettengesetz genannt und soll im Juni 2021 beschlossen werden.

Update Lieferkettengesetz | Der Dominoeffekt kann jedes Unternehmen treffen!

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Bundeskabinett hat am 3.3.2021 den Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes – auch Lieferkettengesetz genanntverabschiedet. (1) Das Gesetz legt die Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest, damit in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.

Einiges hat sich zu den im vergangenen Jahr veröffentlichten Eckdaten des geplanten Gesetzes geändert, über die ich bereits in meinem Blog-Beitrag aus 09/2020 berichtet hatte, vor allem die Größenkriterien der Unternehmen.

Vom Gesetz betroffen sind nach diesem Entwurf vom 3.3.2021 nur größere Unternehmen:

  • Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland).
  • Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (2.900 Unternehmen)

Aber Achtung! Kleine und mittlere Unternehmen sollten nun nicht dem Irrtum aufsitzen, dass sie das Lieferkettengesetz nichts angehe.

Außerdem wird auf Ebene der EU ein noch anspruchsvolleres europäisches Lieferkettengesetz gerade diskutiert, das auch kleinere Unternehmen einbeziehen will. (2)

Worauf sollen sich Unternehmen also vorbereiten?

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Lieferkettengesetz ab 2021 geplant. Womit die Wirtschaft rechnen muss.

Lieferkettengesetz

23.9.2020 Das in Planung befindliche Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung wird häufig Lieferkettengesetz genannt.

Lieferkettengesetz ab 2021 geplant. Womit die Wirtschaft rechnen muss.

Liebe Leserin, lieber Leser,

Unternehmen aus allen Branchen und in allen Größen haben mit einer großen Herausforderung zu kämpfen: Es gilt, für die von ihnen angebotenen Produkte/Dienstleistungen die vorgeschaltete globale Lieferkette sozial- und umweltverträglich zu gestalten.

Leichter gesagt als getan. Selbst ein simples T-Shirt durchläuft vom Anbau der Baumwolle, der Verarbeitung dieses Rohstoffes zum Garn, dem anschließenden Weben, Färben,  Nähen, Bedrucken etc. bis zur Anlieferung beim deutschen Händler zig Verarbeitungsschritte, und zwar bei zig Zulieferern in zig Ländern der Erde.

Bislang lassen viele deutsche Unternehmen im Ausland ihre Produkte durch Zulieferer billig produzieren, oft unter zerstörerischen Bedingungen für Mensch und Natur. Was Zerstörung konkret bedeutet, kannst Du in Fallbeispielen (1) sehen. Dafür können deutschen Unternehmen bisher nicht belangt werden.

Seit Monaten streiten Politiker der Bundesregierung, wie hier gesetzlich Abhilfe geschaffen werden kann. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen ein Lieferkettengesetz bzw. Sorgfaltspflichtengesetz spätestens in 2021 verabschieden. Dadurch sollen die Unternehmen verpflichtet werden zu überprüfen, ob ihre Geschäftsaktivitäten sich potentiell oder tatsächlich nachteilig auf international anerkannte Menschenrechte auswirken. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), dem diverse Wirtschaftsverbände im Nacken sitzen, blockt jedoch und will ein solches Gesetz allenfalls in stark abgeschwächter Form mittragen. Wovor hat ein Teil der Wirtschaft Angst?

Du erfährst hier, was auf die Wirtschaft durch ein solches Gesetz zukommen wird. Zudem gebe ich Tipps + Kicks, wie Du aktiv die Gesetzeseinführung unterstützen kannst und wie Unternehmen sich vorbereiten können.

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