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EU will die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich verschärfen

EU Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

29.06.2021/Aktualisierung 23.9.22

EU will die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich verschärfen

Liebe Leserin, lieber Leser,

das war eine Knaller-Nachricht mit großer Tragweite, die vielen Unternehmen wahrscheinlich noch nicht bekannt sein dürfte: Die EU plant gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dass viel mehr Unternehmen als bisher Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen, beginnend ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 (ursprünglich sollte bereits in 2024 für das Jahr 2023 berichtet werden).

Dies sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen

  • mehr als 250 Mitarbeitende (im Jahresdurchschnitt)
  • 40 Mio. Euro Nettoumsatz
  • 20 Mio. Euro Bilanzsumme

sowie alle an der Börse gelisteten Unternehmen (außer Kleinstbetriebe). Der EU-Vorschlag muss allerdings noch diverse Instanzen durchlaufen.

Bislang unterliegen in Deutschland nach dem CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) nur wenige große und kapitalmarktnahe Unternehmen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Das soll sich laut EU-Vorschlag gravierend ändern. Auch die Berichtsinhalte sollen erweitert werden.

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