23.9.2020 Das in Planung befindliche Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung wird häufig Lieferkettengesetz genannt.
Lieferkettengesetz ab 2021 geplant. Womit die Wirtschaft rechnen muss.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Unternehmen aus allen Branchen und in allen Größen haben mit einer großen Herausforderung zu kämpfen: Es gilt, für die von ihnen angebotenen Produkte/Dienstleistungen die vorgeschaltete globale Lieferkette sozial- und umweltverträglich zu gestalten.
Leichter gesagt als getan. Selbst ein simples T-Shirt durchläuft vom Anbau der Baumwolle, der Verarbeitung dieses Rohstoffes zum Garn, dem anschließenden Weben, Färben, Nähen, Bedrucken etc. bis zur Anlieferung beim deutschen Händler zig Verarbeitungsschritte, und zwar bei zig Zulieferern in zig Ländern der Erde.
Bislang lassen viele deutsche Unternehmen im Ausland ihre Produkte durch Zulieferer billig produzieren, oft unter zerstörerischen Bedingungen für Mensch und Natur. Was Zerstörung konkret bedeutet, kannst Du in Fallbeispielen (1) sehen. Dafür können deutschen Unternehmen bisher nicht belangt werden.
Seit Monaten streiten Politiker der Bundesregierung, wie hier gesetzlich Abhilfe geschaffen werden kann. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen ein Lieferkettengesetz bzw. Sorgfaltspflichtengesetz spätestens in 2021 verabschieden. Dadurch sollen die Unternehmen verpflichtet werden zu überprüfen, ob ihre Geschäftsaktivitäten sich potentiell oder tatsächlich nachteilig auf international anerkannte Menschenrechte auswirken. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), dem diverse Wirtschaftsverbände im Nacken sitzen, blockt jedoch und will ein solches Gesetz allenfalls in stark abgeschwächter Form mittragen. Wovor hat ein Teil der Wirtschaft Angst?
Du erfährst hier, was auf die Wirtschaft durch ein solches Gesetz zukommen wird. Zudem gebe ich Tipps + Kicks, wie Du aktiv die Gesetzeseinführung unterstützen kannst und wie Unternehmen sich vorbereiten können.
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