Update Lieferkettengesetz | Der Dominoeffekt kann jedes Unternehmen treffen!
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Bundeskabinett hat am 3.3.2021 den Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes – auch Lieferkettengesetz genannt – verabschiedet. (1) Das Gesetz legt die Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest, damit in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.
Einiges hat sich zu den im vergangenen Jahr veröffentlichten Eckdaten des geplanten Gesetzes geändert, über die ich bereits in meinem Blog-Beitrag aus 09/2020 berichtet hatte, vor allem die Größenkriterien der Unternehmen.
Vom Gesetz betroffen sind nach diesem Entwurf vom 3.3.2021 nur größere Unternehmen:
- Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland).
- Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (2.900 Unternehmen)
Aber Achtung! Kleine und mittlere Unternehmen sollten nun nicht dem Irrtum aufsitzen, dass sie das Lieferkettengesetz nichts angehe.
Außerdem wird auf Ebene der EU ein noch anspruchsvolleres europäisches Lieferkettengesetz gerade diskutiert, das auch kleinere Unternehmen einbeziehen will. (2)
Worauf sollen sich Unternehmen also vorbereiten?