Die neue CO2-Abgabe – ein guter Weg zur Rettung des Klimas?

CO2-Abgabe für Wärme und Verkehr

Die Bundesregierung hat mit Beginn 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt.

Die neue CO2-Abgabe – ein guter Weg zur Rettung des Klimas?

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Anfang 2021 eingeführte CO2-Abgabe, auch CO2-Steuer genannt, spüre ich deutlich im Portemonnaie, bei jedem Tanken. Der Liter Benzin kostet aktuell (Ende 02/2021) schon zeitweise mehr als 1,50 Euro. Doch da kommt noch viel mehr auf uns zu, Jahr für Jahr. Wir sollen ja bis 2050 von jetzt 11 Tonnen Treibhausgasemissionen jährlich pro Person auf unter 1 Tonne kommen!

Das sollten Bürger und Unternehmen wissen:

  • Wie funktioniert die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme?
  • Wie teuer wird es in Zukunft für Unternehmen und Bürger?
  • Wie unfassbar hoch sind die gesamten Umweltkosten pro Tonne CO2?

Deutschland will bis 2050 weitgehende Klimaneutralität erreichen.  Als eine weitere Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels hatte die Bundesregierung 2019 im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 (1) auch eine „CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme“ für fossile Brennstoffe beschlossen. Damit will sie finanzielle Anreize geben – für Energieeinsparungen, für die Nutzung erneuerbarer Energien und für Innovationen zur Verringerung des CO2-Ausstosses.

Diese CO2-Abgabe wird auf fossile Heizstoffe und Kraftstoffe erhoben. Dazu gehören: (2)

  • Heizöl
  • Erdgas
  • Flüssiggas (verflüssigtes Erdgas/Methan, Propan, Butan und andere)
  • Fernwärme (sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird)
  • Benzin
  • Diesel
  • Flugbenzin
  • Kohle (ab 2023)
  • Auch auf Abfall, der in Heizkraftwerken zum Einsatz kommt, und auf Biobrennstoffe fällt teilweise die CO2-Steuer an – so etwa auf Biogas, Biodiesel oder auf pflanzliche Öle wie Palmöl, Sojaöl oder Kokosöl, wenn sie zum Heizen oder als Treibstoff dienen.

„Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.“ (3)

Die Emissionszertifikate werden bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (UBA) gekauft. Händler und Produzenten von Brennstoffen müssen dem Umweltbundesamt zudem melden, wie viele Zertifikate sie in einem Jahr erworben haben. Das UBA wird auf dieser Datenbasis entscheiden, wie viele Zertifikate ab 2026 ausgegeben werden, abhängig von der Erreichung der Klimaschutzziele.  Werden beispielsweise die für ein Jahr geplanten Emissionsmengen nicht erreicht, so wird die Menge der Zertifikate verringert. (2)

Wie hoch ist die CO2-Abgabe?

Das ist im § 10 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes festgelegt. In der Einführungsphase werden die Emissionszertifikate zunächst zum Festpreis pro Tonne CO2 verkauft. (4)

  • 2021: 25 Euro
  • 2022: 30 Euro
  • 2023: 35 Euro
  • 2024: 45 Euro
  • 2025: 50 Euro

Ab 2026 startet der Emissionshandel mit einer Preisspanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Ab 2027 soll sich der Preis dann frei am Markt bilden.

Die Kosten für die CO2-Zertifikate werden durch die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe über die Lieferkette an Bürger und Unternehmen weitergereicht. In 2021 werden für 25 Euro pro Tonne CO2 folgende Preisaufschläge inklusive Mehrwertsteuer erhoben: (2)

Benzin: 7,1 Cent (2022: 8,6 Cent) pro Liter
Diesel: 7, 9 Cent (2022: 9,6 Cent) pro Liter
Heizöl: 7,9 Cent (2022: 9,6 Cent) pro Liter
Erdgas: 0,5 Cent (2022: 0,65 Cent) pro Kilowattstunde

Was kostet die CO2-Abgabe für die Bürger?

Tanken kostet seit dem 1.1.2021 mehr. Im gestiegenen Benzinpreis stecken nun rund 7 Cent CO2-Abgabe pro Liter und im Dieselpreis 7,9 Cent.

Auch das Heizen wird ab Januar 2021 deutlich teurer – was wir spätestens mit der Heizkostenabrechnung in 2022 spüren werden. Der deutsche Mieterbund hat errechnet: (5)

  • Für eine Erdgasheizung bei mittlerem Energieverbrauch würden 65 Euro mehr bezahlt werden, für Heizöl 85 Euro.
  • Im Jahr 2025 steigen die Mehrkosten für Erdgas auf 140 Euro, für Heizöl auf 185 Euro.

Kritisiert wird, dass beim Abwälzen der Mehrkosten durch die Vermieter die Mieter durch die CO2-Abgabe einseitig belastet werden. Auf die Art der installierten Heizung haben die Mieter zudem keinen Einfluss.

Flüge werden teurer. Ein Hin- und Rückflug von Düsseldorf nach Berlin verursacht pro Person etwa 155 kg CO2-Emissionen (und darüber hinaus noch 147 kg negative Klimawirkungen durch Kondensstreifen, Ozonbildung). (6)

Zum Vergleich: Klimafreundliche Bahnfahrten werden dadurch erheblich attraktiver. Im Fernverkehr würde ich für die Hin- und Rückfahrt Düsseldorf – Berlin nur 5 kg CO2 verursachen. (7)

Menschen, die viel Fliegen, Autos mit hohem Spritverbrauch fahren oder große Wohnungen beheizen, haben einen höheren CO2-Fußabdruck als der Durchschnitt und werden somit stärker belastet.

Wie entlastet der Staat die Bürger?

Die Bundesregierung wird laut Klimaschutzprogramm 2030 die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung teilweise an die Bürger in Form von Entlastungen und Fördermaßnahmen zurückgeben. (1)

  • Sie senkt mittelfristig die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt.
  • Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden, wird das Wohngeld um zehn Prozent erhöht.
  • Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale – abhängig von der Entfernung, die sie zur Arbeit zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Wer für längere Arbeitswege mehr Energie benötigt, wird stärker entlastet.
  • Für längere Strecken mit dem Zug wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent reduziert.

Wie belastet die CO2-Abgabe die Unternehmen?

Grundsätzlich verteuern sich die Energiekosten durch die CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor auch für Unternehmen.

Doch es gibt Ausnahmeregelungen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, die im internationalen Wettbewerb stehen und die nicht zur Teilnahme am Europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet sind.

Dazu wurden die „Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen“ beschlossen. Die Regierung will die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen schützen. “Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen, kann dabei die Situation entstehen, dass sie diese zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen könnte die Produktion möglicherweise ins Ausland abwandern und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führen.” (8)

Daher sollen solche Firmen die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe teilweise über Kompensationszahlungen erstattet bekommen. Laut Eckpunktepapier müssen die Unternehmen zwei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis eines Energiemanagementsystems
  • “Für energieintensive Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe von mehr als 500 MWh pro Jahr bezieht sich diese Verpflichtung auf ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.
  • Für kleinere Unternehmen ist die schrittweise Einführung eines nicht zertifizierten Energiemanagementsystems auf Basis der ISO 50.005 (mindestens Level 3) bis 2023 vorgegeben; der Nachweis erfolgt auf dem Wege einer rechtlich verpflichtenden Bestätigung des Unternehmens gegenüber der zuständigen Behörde (DEHSt).
  • Kleine Unternehmen können alternativ nachweisen, dass sie Mitglied eines Energieeffizienz-und Klimaschutznetzwerks sind, das bei der entsprechenden Registrierungsstelle nach dem 1.1.2021 angemeldet ist.” (8)

2. “Daneben müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Produktionsprozesse oder zur Verbesserung der Energieeffizienz realisieren, die im Rahmen des Energiemanagementsystems konkret identifiziert und als in angemessener Weise wirtschaftlich durchführbar bewertet wurden.” (8)

Tipps und Kicks

Was Du tun kannst:

Deine persönlichen CO2-Emissionen – speziell für die Bereiche Heizen und Mobilität – kannst Du mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamtes (7) ermitteln. Dieses sehr nützliche Tool hatte ich im Blog-Beitrag „Deine persönliche CO2-Bilanz“ (9) bereits vorgestellt.

Gute Tipps zum Energiesparen durch richtiges Heizen findest du bei Utopia. (10)

Was Unternehmen tun können:

  • Mit dem CO2-Preisrechner der IHK lassen sich die Kosten aus der CO2-Bepreisung für die im eigenen Unternehmen genutzten Energieträger für den Zeitraum 2021 bis 2025 berechnen. (11)
  • Mit dem kostenlosen webbasierten EcoCockpit Tool der Effizienz-Agentur NRW lässt sich der CO2-Fußabdruck für ein Unternehmen berechnen, insbesondere auch für den Verbrauch von fossilen Brennstoffen. Das Tool orientiert sich an dem Bilanzierungsstandard des Greenhouse Gas Protocols. (12) So lassen sich die Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen identifizieren. Darauf aufbauend kann eine Klimastrategie mit Zielen und Maßnahmen für die kommenden Jahre entwickelt werden.

Mein Fazit:

Treibhausgasemissionen durch Heizen und Verkehr freizusetzen war bis Ende 2020 kostenlos. Das dies nun einen Preis hat, war längst überfällig. Allerdings sind die von der Bundesregierung festgelegten Preise pro Tonne CO2 für die Zeit von 2021 bis 2026 noch sehr niedrig. Ob Bürger und Unternehmen dadurch genug Ansporn bekommen, Treibhausgasemissionen in erheblichem Maße zu vermeiden und zu reduzieren?

Wie unfassbar hoch die Kosten für Klimafolgeschäden sind

Für die Bewertung von Klimafolgeschäden hat das Umweltbundesamt sehr viel höhere Kosten auf Basis aktueller Daten und wissenschaftlicher Methoden errechnet. Untersucht wurden diverse Verursacher, wie die Bereiche Strom- und Wärmeerzeugung, Personen- und Güterverkehr, Landwirtschaft, Baustoffe, Flächenverbrauch etc.

In der Publikation „Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze“ aus 12/2020 (13) empfiehlt das Umweltbundesamt die Verwendung

  • eines Kostensatzes von 195 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente für das Jahr 2020 – bei einer Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger gegenüber zukünftigen Generationen und
  • eines Kostensatzes von 680 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente für das Jahr 2020 – bei einer Gleichgewichtung der Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Generationen.

Viele Länder sind weiter als Deutschland, insbesondere Schweden. Dort wurde bereits 1991 die Tonne CO2 mit 24 Euro bepreist. Im Jahr 2019 mussten private Verbraucher und Unternehmen umgerechnet 115 Euro pro Tonne CO2-Steuer zahlen. Ölheizungen sind dort weitgehend verschwunden. (14)

Auch wir in Deutschland sollten uns auf weiter zunehmende Kosten für CO2-Emissionen einstellen. Die negativen Folgen des Klimawandels werden in allen Lebensbereichen spürbarer. Wenn wir alle den zunehmenden Druck auch in unserem Portemonnaie spüren, werden wir hoffentlich klimafreundliche Alternativen wählen.

Der Wandel zu einem Leben im Einklang mit Mensch und Natur beginnt – mit Dir!

Herzliche Grüße

Elke Vohrmann

Quellen

(1) https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578

(2) https://www.finanztip.de/co2-steuer/

(3) https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578

(4) https://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html

(5) https://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/59214-co2-preis-nicht-auf-mieter-umlegen.html

(6) https://www.atmosfair.de/de/kompensieren/flug

(7)  https://uba.co2-rechner.de/de_DE/start#panel-calc

Eigene Berechnung mit UBA CO2-Rechner für 1.100 km Zugstrecke Düsseldorf-Berlin und zurück

(8)  https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/eckpunktepapier_behg_kompensation_bf.pdf

(19) https://www.vohrmann-consulting.de/deine-persoenliche-co2-bilanz-so-findest-du-deine-staerksten-stellschrauben-fuer-einen-kleineren-klimafussabdruck/

(10) https://utopia.de/ratgeber/richtig-heizen-energiesparen/

(11) www.ihk.de/co2-preisrechner

(12) https://ecocockpit.de/

(13) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-12-21_methodenkonvention_3_1_kostensaetze.pdf

(14) https://www.zdf.de/nachrichten/heute/umgang-mit-co2-steuer-in-schweden-100.html

Grafik: © Elke Vohrmann

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