Update Lieferkettengesetz | Der Dominoeffekt kann jedes Unternehmen treffen!

Lieferkettengesetz soll die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferketteregeln.

06.05.2021 Das Sorgfaltspflichtengesetz wird auch Lieferkettengesetz genannt und soll im Juni 2021 beschlossen werden.

Update Lieferkettengesetz | Der Dominoeffekt kann jedes Unternehmen treffen!

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Bundeskabinett hat am 3.3.2021 den Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes – auch Lieferkettengesetz genanntverabschiedet. (1) Das Gesetz legt die Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest, damit in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.

Einiges hat sich zu den im vergangenen Jahr veröffentlichten Eckdaten des geplanten Gesetzes geändert, über die ich bereits in meinem Blog-Beitrag aus 09/2020 berichtet hatte, vor allem die Größenkriterien der Unternehmen.

Vom Gesetz betroffen sind nach diesem Entwurf vom 3.3.2021 nur größere Unternehmen:

  • Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland).
  • Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (2.900 Unternehmen)

Aber Achtung! Kleine und mittlere Unternehmen sollten nun nicht dem Irrtum aufsitzen, dass sie das Lieferkettengesetz nichts angehe.

Außerdem wird auf Ebene der EU ein noch anspruchsvolleres europäisches Lieferkettengesetz gerade diskutiert, das auch kleinere Unternehmen einbeziehen will. (2)

Worauf sollen sich Unternehmen also vorbereiten?

Tipps + Kicks

 Womit kleine und mittlere Unternehmen rechnen müssen

Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden können durch den Dominoeffekt in ihrer eigenen Lieferkette erwischt werden. Auch schon vor 2023.  Denn die vom Lieferkettengesetz betroffenen größeren Unternehmen werden vorher schon beginnen, ihre Lieferkette hinsichtlich sozialer und ökologischer Risiken zu durchforsten.

Direkte Zulieferer mit weniger als 1000 Beschäftigten werden von ihren Auftraggebern dann plötzlich aufgefordert offenzulegen, welche sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsleistungen vorhanden sind.

Diese Informationen müssen dem Auftraggeber innerhalb einer bestimmten Frist kommuniziert werden – im besten Falle auf professionelle Art und Weise in Form eines Nachhaltigkeitsberichtes oder eines CSR-Ratings. Das schüttelt man sich nicht mal so eben aus dem Ärmel.

Der Auftraggeber wird dann die Nachhaltigkeitsleistungen des direkten Lieferanten, die wiederum neben ökonomischen Leistungskriterien ins Lieferantenrating mit einfließen, bewerten. Je nach dem, wie gut die Nachhaltigkeitsbewertung ausfällt, wird der Turnus der Berichterstattung festgelegt. Ich habe Fälle erlebt, wo bei eher mageren Nachhaltigkeitsinformationen jährlich berichtet werden muss, bei besserer Bewertung reicht den Auftraggebern alle zwei Jahre. Das legen die Auftraggeber individuell fest.

Welche Maßnahmen müssen die laut Gesetzentwurf betroffenen größeren Unternehmen umsetzen? (3)

Angemessenes Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette

Eine Risikoanalyse ist durchführen. Unternehmen sollen die Teile ihrer Produktions- und Lieferkette identifizieren, die besonders hohe menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bergen.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte erstellen

Mit der Grundsatzerklärung soll das Unternehmen öffentlich zum Ausdruck bringen, dass es seiner Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen will. Die Erklärung soll durch die Unternehmensleitung verabschiedet und intern sowie extern kommuniziert werden.

Präventionsmaßnahmen ergreifen

Es sollen geeignete präventive Maßnahmen getroffen werden, um Verstößen vorzubeugen, wie beispielsweise eine Vereinbarung vertraglicher Menschenrechtklauseln mit dem Zulieferer.

Abhilfemaßnahmen ergreifen

Es müssen angemessene Maßnahmen zur Beendigung oder Minimierung einer bereits eingetretenen Verletzung (Abhilfemaßnahmen) getroffen werden.

Mittelbare Zulieferer beachten

Auch Menschenrechtsrisiken bei mittelbaren Zulieferern müssen analysiert, beachtet und angegangen werden, wenn Unternehmen darüber Kenntnis erlangen und tatsächliche Anhaltspunkte haben – etwa aufgrund von Hinweisen durch Behörden, aufgrund von Berichten über eine schlechte Menschenrechtslage in der Produktionsregion oder aufgrund der Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer Branche mit besonderen menschenrechtlichen Risiken.

Verantwortliche benennen

Verantwortliche innerhalb des Unternehmens sind festzulegen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen.

Beschwerdeverfahren einrichten

Zudem müssen Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten. Es soll direkt Betroffenen ermöglichen – ebenso wie denjenigen, die Kenntnis von möglichen Verletzungen haben – auf menschenrechtliche Risiken und Verletzungen hinzuweisen.

Transparent öffentlich Bericht erstatten

Über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen jährlich einen Bericht bei der zuständigen Behörde einreichen. Zuständig für Durchsetzung und Kontrolle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Fazit: Ich wiederhole hier meine dringende Empfehlung meines Blog Beitrages aus 09/2020:  Alle Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, über Menschenrechtsrisiken in ihrer Lieferkette und die ergriffenen Maßnahmen berichten zu müssen.

Ich bin gespannt, wie letztendlich das Sorgfaltspflichtengesetz final aussehen wird. Kritik gibt es reichlich: Den einen geht es zu weit (4), den anderen nicht weit genug (5). Der Bundesrat soll dem Gesetz am 25. Juni abschließend zustimmen.

Der Wandel zu einem Leben im Einklang mit Mensch und Natur beginnt – mit Dir!

Herzliche Grüße

Elke Vohrmann

 

 Quellen

(1) https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/bundeskabinett-verabschiedet-sorgfaltspflichtengesetz.html

(2) https://bdi.eu/artikel/news/auf-dem-weg-zu-einem-europaeischen-lieferkettengesetz/

(3) https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html

(4) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sorgfaltspflichtengesetz-streit-um-lieferkettengesetz-eskaliert-verbaende-und-unionspolitiker-proben-den-aufstand/27042874.html?ticket=ST-1584729-G7YSKsGfIfEv4NIPZ5xq-ap2

(5) https://lieferkettengesetz.de/aktuelles/

 

 

 

 

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