Lieferkettengesetz ab 2021 geplant. Womit die Wirtschaft rechnen muss.

Lieferkettengesetz

23.9.2020 Das in Planung befindliche Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung wird häufig Lieferkettengesetz genannt.

Lieferkettengesetz ab 2021 geplant. Womit die Wirtschaft rechnen muss.

Liebe Leserin, lieber Leser,

Unternehmen aus allen Branchen und in allen Größen haben mit einer großen Herausforderung zu kämpfen: Es gilt, für die von ihnen angebotenen Produkte/Dienstleistungen die vorgeschaltete globale Lieferkette sozial- und umweltverträglich zu gestalten.

Leichter gesagt als getan. Selbst ein simples T-Shirt durchläuft vom Anbau der Baumwolle, der Verarbeitung dieses Rohstoffes zum Garn, dem anschließenden Weben, Färben,  Nähen, Bedrucken etc. bis zur Anlieferung beim deutschen Händler zig Verarbeitungsschritte, und zwar bei zig Zulieferern in zig Ländern der Erde.

Bislang lassen viele deutsche Unternehmen im Ausland ihre Produkte durch Zulieferer billig produzieren, oft unter zerstörerischen Bedingungen für Mensch und Natur. Was Zerstörung konkret bedeutet, kannst Du in Fallbeispielen (1) sehen. Dafür können deutschen Unternehmen bisher nicht belangt werden.

Seit Monaten streiten Politiker der Bundesregierung, wie hier gesetzlich Abhilfe geschaffen werden kann. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen ein Lieferkettengesetz bzw. Sorgfaltspflichtengesetz spätestens in 2021 verabschieden. Dadurch sollen die Unternehmen verpflichtet werden zu überprüfen, ob ihre Geschäftsaktivitäten sich potentiell oder tatsächlich nachteilig auf international anerkannte Menschenrechte auswirken. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), dem diverse Wirtschaftsverbände im Nacken sitzen, blockt jedoch und will ein solches Gesetz allenfalls in stark abgeschwächter Form mittragen. Wovor hat ein Teil der Wirtschaft Angst?

Du erfährst hier, was auf die Wirtschaft durch ein solches Gesetz zukommen wird. Zudem gebe ich Tipps + Kicks, wie Du aktiv die Gesetzeseinführung unterstützen kannst und wie Unternehmen sich vorbereiten können.

Im Dezember 2016 hatte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet, mit dem die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umgesetzt werden sollen.

Dabei hatte die Bundesregierung zunächst auf das freiwillige Engagement der Unternehmen gesetzt. 7.300 größere deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden wurden befragt, wie sie Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen. Die zweimalige Überprüfung der Unternehmen durch die Bundesregierung Ende 2019 und im Juli 2020 zeigte aber blamable Ergebnisse.

In der ersten Evaluationsrunde hatten nur 465 von 3.300 angeschriebenen Unternehmen den Fragebogen ausgefüllt. Von denen hatten nur rund 18 Prozent die Vorgaben erfüllt. Die zweite Befragungsrunde hatte das miese Ergebnis nochmals bestätigt.

Deshalb greift der Koalitionsvertrag, wo es heißt: “Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.” (2)

Weshalb haben Unternehmen Angst vor dem Lieferkettengesetz?

Im März 2020 wurden die Eckpunkte zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht (3). Durch das Gesetz könnten Unternehmen in Deutschland erstmals haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht angemessen nachkommen und es in ihrer Lieferkette zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Rund 7.300 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland wären von dem Gesetz betroffen, sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften nach deutschem und ausländischem Recht.

Wer gegen das Lieferkettengesetz verstößt, kann vor einem deutschen Gericht auf Schadensersatz verklagt werden. Die zuständige Bundesbehörde kann Bußgelder verhängen, wenn die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichen und das Unternehmen sie auch nicht nachbessert. Oder Unternehmen werden für eine gewisse Zeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.

Nicht sämtliche Menschenrechte sollen in die Prüfpflicht einbezogen werden, sondern nur relevante Risikofelder (4):

  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung
  • Verstoß gegen Vereinigungsfreiheit
  • Verstoß gegen Arbeitsschutz
  • problematische Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Lohn, Urlaub etc.),
  • Verstoß gegen Landrechte
  • Schädigung der Gesundheit
  • Schädigung des Obdachs
  • Schädigung der zur Subsistenz benötigten Wirtschaftsgüter etwa durch Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigungen
  • Umweltschutz
  • Korruptionsbekämpfung.

Was müssen die Unternehmen tun, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen?

  1. Verfahren entwickeln, um Risiken zu Menschenrechtsverstößen in der Lieferkette zu ermitteln
  2. geeignete Gegenmaßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen
  3. ein Beschwerdeverfahren einführen
  4. jährlich und öffentlich berichten, wie sie Menschenrechtsverletzungen verhindern

Weitere Klarstellungen zu den Eckpunkten zum geplanten Lieferkettengesetz besagen (4), (5), (6):

  • Das geforderte Risikomanagement soll verhältnismäßig und zumutbar ausgestaltet werden.
  • Der Verantwortungsgrad des Unternehmens ist umso höher, je direkter die Beziehung zum Zulieferer ist, da damit die Einwirkungsmöglichkeiten stärker sind. Die Abhilfemaßnahmen sollen sich danach richten, ob die Risiken
    • am eigenen Standort,
    • bei einem direkten Zulieferer oder
    • am Ende der Lieferkette auftreten.
  • Haften soll ein Unternehmer nur im Falle einer Verletzung von Menschenrechten in seiner Lieferkette, wenn sie vorhersehbar und vermeidbar war. Hätte der Unternehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Wahrung der Menschenrechte zuvor alles Angemessene getan, haftet er dagegen nicht.  Es handelt sich also um eine Bemühungspflicht und nicht um eine Erfolgspflicht. (4)
  • Treten Unternehmen einem staatlich anerkannten Branchenstandard bei oder nutzen anerkannte Gütesiegel, können sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit belangt werden.
  • Wenn Verstöße gegen Menschenrechte bei Zulieferern festgestellt werden, sollen zunächst Maßnahmen eingeleitet werden, um Abhilfe zu schaffen. Der Zulieferer soll dies innerhalb einer angemessenen Frist umsetzen. Geschieht dies nicht, sollte die Geschäftsbeziehung beendet werden.
  • Über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten soll das Unternehmen auf seiner Website berichten. Zudem soll ein wohl jährlich zu erstellender Bericht an eine Bundesbehörde übersendet werden. (4)

Das alles ist noch vorläufig. Wie das Gesetz letztlich genau ausgestaltet werden wird, bleibt abzuwarten.

Tipps + Kicks:

Eine gesetzliche Regelung erhält starke Unterstützung von bekannten Wirtschaftsunternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft (2):

  • Mehr als 60 bekannte Unternehmen fordern ein Lieferkettengesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport), Epson, Vaude, WELEDA.
  • Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen wollen ein Lieferkettengesetz.
  • Über 220.000 Bürgerinnen/Bürger forderten in einer Petition ein Lieferkettengesetz für Deutschland.

Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller sagt: „Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden.“ (2)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt: „An der Verantwortung für Menschenrechte führt kein Weg vorbei. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen die Ergebnisse unserer Umfrage. Wir brauchen ein nationales Gesetz, um auch für fairen Wettbewerb zu sorgen. Das Lieferkettengesetz wird nur verlangen, was machbar und verhältnismäßig ist. Und es schafft Rechts- und Handlungssicherheit für die Unternehmen.“ (2)

Ich finde auch, es ist höchste Zeit für ein solches Gesetz. Der Großteil der deutschen Unternehmen hat seit Jahren auf freiwilliger Basis kaum Verbesserungen in den Lieferketten erreicht.

Was jeder tun kann, um die Gesetzeseinführung aktiv zu unterstützen: An der Protestaktion der Initiative Lieferkettengesetz teilnehmen. Dort konnte ich dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen fertigen Protesttext per E-Mail senden, damit dieser seine Blockadeposition aufgibt. Aktuell zu finden direkt auf der Startseite der Initiative Lieferkettengesetz www.lieferkettengesetz.de (1).

Meine dringende Empfehlung an alle Unternehmen: Sie sollten sich darauf vorbereiten, bald einmal pro Jahr über Menschenrechtsrisiken in ihrer Lieferkette und die ergriffenen Maßnahmen berichten zu müssen. Dafür empfehle ich, sich schon jetzt mit dem DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex (7) zu befassen, einem anerkannten Berichtsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der nach meinen Erfahrungen auch gut für kleine und mittlere Betriebe geeignet ist.  Im kostenlosen Tool des DNK werden bereits jetzt systematisch die Aspekte zur Wahrung von Menschenrechten in der Lieferkette abgefragt. Sogar die Kernelemente des NAP (8) sind bereits im DNK integriert. Die Ergebnisse sind anschließend in der DNK-Datenbank öffentlich einsehbar.

Der Wandel zu einem Leben im Einklang mit Mensch und Natur beginnt – mit Dir!

Herzliche Grüße

Elke Vohrmann

Quellen:

(1) https://lieferkettengesetz.de/fallbeispiele/

(2) https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundesminister-heil-mueller-koalitionsvertrag-fuer-lieferketten-gesetz.html

(3) https://die-korrespondenten.de/fileadmin/user_upload/die-korrespondenten.de/Lieferkettengesetz-Eckpunkte-10.3.20.pdf

(4) https://www.nortonrosefulbright.com/en/knowledge/publications/3bf81cb4/sorgfaltspflichten-von-unternehmen-zur-vermeidung-von-menschenrechtsverletzungen

(5) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lieferkettengesetz-heil-und-mueller-entschaerfen-die-haftungsregeln-fuer-unternehmen/25947310.html

(6) https://taz.de/Eckpunkte-fuer-Lieferkettengesetz/!5697309/

(7) https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/

(8) https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Home/DNK/NAP

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