EU-Taxonomie betrifft auch Unternehmen der Realwirtschaft

EU Taxonomie

26.8.2021 Mit der Taxonomie soll die ökologische Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten mit einheitlichen Maßstäben transparent und verlässlich bewertet werden.

EU-Taxonomie betrifft auch Unternehmen der Realwirtschaft

Liebe Leserin, lieber Leser,

Politik und Gesetzgeber in der EU kommen gerade richtig in Fahrt: Immer mehr Verordnungen und Gesetze zu Nachhaltigkeitsthemen wurden verabschiedet oder sind in Arbeit, wie die EU-Taxonomie Verordnung.

Mein erster Eindruck war, dass diese neue Verordnung nur die Finanzwirtschaft betreffen würde. Doch auch Unternehmen aus der Realwirtschaft werden davon erfasst. Und durch die von der EU geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden sich zusätzlich sehr viele mittelständische Betriebe/KMU mit der Taxonomie auseinandersetzen müssen. (voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2025),

Die in 2020 in Kraft getretene Taxonomie Verordnung der EU (1) ist ein Klassifizierungssystem, mit dem Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einheitlich bewertet werden. Hintergrund: Die EU verfolgt im Rahmen des Green Deal das Ziel, ein nachhaltiges Finanzwesen zu schaffen und mittels Taxonomie Fi­nanz­ströme in umweltschonende Ak­ti­vitäten zu len­ken, um 2050 klimaneutral zu werden.

An der EU-Taxonomie wird noch weiter kräftig gearbeitet.  Weitere Inhalte folgen. Das Thema ist komplex und viele Fragen sind offen. Mein Blogbeitrag kann daher nur einen ersten Einblick geben, welche Unternehmen von der EU-Taxonomie voraussichtlich betroffen sein werden und was auf sie zukommen wird.

Wie funktioniert die Taxonomie?

Mit der Taxonomie sollen Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einheitlich und transparent bewertet werden. Erfasst werden Tätigkeiten aus diversen Wirtschaftssektoren, unter anderem Produktion/Verarbeitung, Energie, Forstwirtschaft, Wasser, Bau/Immobilien, Abfall, Transport/Lagerung und Informationstechnologie. Weitere Wirtschaftssektoren wie die Landwirtschaft werden später hinzukommen.

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie sind:

  1. Klimaschutz (zum 1.1.2022 in Kraft)
  2. Anpassung an den Klimawandel (zum 1.1.2022 in Kraft)
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Damit eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie gilt,

  • muss sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von einem von sechs Umweltzielen leisten
  • darf sie nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der anderen Umweltziele führen
  • muss sie die Einhaltung von Mindest-Sozialstandards gewährleisten.

Ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag für die Erreichung eines Umweltzieles leistet, wird anhand von wissenschaftsbasierten technischen Bewertungskriterien (2a) (2b) gemessen.  Aktuell (Stand 08/2021) sind nur für die Klimaziele 1 und 2 technische Bewertungskriterien von der Europäischen Kommission verabschiedet worden. Sie werden zum 1.1.2022 in Kraft treten.

Eine Übersicht zu den von der Taxonomie zur Zeit abdeckten Wirtschaftstätigkeiten und technischen Bewertungskriterien gibt der EU-Taxonomy Compass (3).

Beispiel Automobilwirtschaft: Die Bewertungskriterien für die Automobilwirtschaft legen fest, dass ab dem 1. Januar 2026 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge spezifische CO2-Emissionen von null gelten (2a, S. 48 f).

Die EU-Kommission arbeitet daran, die technischen Bewertungskriterien zu den verbleibenden vier Umweltzielen zu definieren, die ab dem 1.1.2023 in Kraft treten sollen. Zudem wird noch entschieden, ob zusätzlich eine soziale Taxonomie entwickelt werden soll.

Wen betrifft die Taxonomie-Verordnung?

  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen
  • Unternehmen, die verpflichtet sind, nichtfinanzielle Erklärungen zu veröffentlichen (CSR-Berichtspflicht).
  • EU-Mitgliedstaaten und die EU selbst

Sobald ein Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig ist, ist es von der EU-Taxonomie betroffen. Dies sind in Deutschland zur Zeit rund 500 große ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Un­ter­neh­men, die eine nicht­fi­nan­zi­elle Erklärung im Sinne von §§ 289b, 315b HGB er­stel­len und veröff­ent­li­chen müssen. Diese betroffenen Unternehmen müssen bereits für das Geschäftsjahr 2021 über die beiden Ziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ berichten. Geplant ist, dass erstmals für das Geschäftsjahr 2022 auch über die restlichen vier Umweltziele berichtet wird.

Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird sich jedoch höchstwahrscheinlich erheblich erweitern. Wie ich in meinem Blogbeitrag zur CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive (4) bereits berichtete, plant die EU die Ausweitung der CSR-Berichtspflicht, beginnend ab dem 1.1.2026 für das Geschäftsjahr 2025, auf Unternehmen, die zum Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeitende (im Jahresdurchschnitt)
  • 40 Mio. Euro Nettoumsatz
  • 20 Mio. Euro Bilanzsumme.

Nach Angaben der Kommission wird die Zahl der CSR-berichtspflichtigen Unternehmen in der EU dadurch von 11.000 auf 50.000 ansteigen. (1) Diese sind dann von der EU-Taxonomie betroffen.

Welche Folgen hat die Taxonomie für Unternehmen der Realwirtschaft?

So wie in einem Beitrag der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) geschildert, sehe auch ich die dort genannten weitreichenden Folgen für Unternehmen:

  • CSR-berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre Taxonomie-Konformität offenlegen. Wahrscheinlich werden sie dann von ihren Lieferanten Auskünfte verlangen, ob diese die Taxonomie Kriterien einhalten.
  • Von der Taxonomie betroffene Banken werden bei der Kreditvergabe ihre Kunden zur Offenlegung auffordern, um bewerten zu können, ob es sich um eine nachhaltige Finanzierung handelt.
  • Für Unternehmen, die die Taxonomie-Kriterien nicht erfüllen, könnten sich die Finanzierungskonditionen verschlechtern beziehungsweise der Zugang zu Finanzierungen. Betriebe, die die Kriterien erfüllen, könnten eventuell vom gegenteiligen Effekt profitieren.
  • Der Zugang zu europäischen und nationalen Förderprogrammen wird höchstwahrscheinlich an den Kriterien der Taxonomie ausgerichtet werden.
  • Für die unmittelbar und mittelbar betroffenen Unternehmen entsteht bürokratischer Aufwand für die Ermittlung und Offenlegung der eigenen “Taxonomie-Compliance”. (5)

Tipps + Kicks

Rechtzeitige Vorbereitung ist wichtig, sowohl für die aktuell bereits CSR-berichtspflichtigen Unternehmen als auch für die Betriebe, die durch die CSRD wahrscheinlich berichtspflichtig werden. In den Betrieben müssen neue Prozesse definiert werden, um die relevanten Daten für die Taxonomie erheben und berichten zu können.

Im Fokus der Taxonomie-konformen Berichterstattung stehen drei Kennzahlen:

  • Umsatz: Anteil des Umsatzes von Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten.
  • Anteil der Gesamtinvestitionen (CapEx) im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Prozessen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind
  • Anteil der Betriebsausgaben (OpEx) im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Prozessen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind. (6)

In weiteren Veröffentlichungen der Europäischen Kommission sollen der genaue Inhalt und die Darstellung der erforderlichen Berichtsangaben sowie die Berechnungsmethodik zu den Kennzahlen noch geklärt werden.

Letztlich müssen die Unternehmen aber auch ihre Produktstrategie überdenken. Sukzessive sollte auf klima- und umweltfreundliche Produkte und Prozesse umgestellt werden. Die Zeit wird kommen, in der niemand mehr Wirtschaftsaktivitäten unterstützen will, die als nicht nachhaltig klassifiziert worden sind.

Der Wandel zu einem Leben im Einklang mit Mensch und Natur beginnt – mit Dir!

Herzliche Grüße

Elke Vohrmann

Quellen

(1) https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_1804

Delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie vom 4.6.2021

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d84ec73c-c773-11eb-a925-01aa75ed71a1.0014.02/DOC_1&format=PDF

2a) Anhang 1 technische Bewertungskriterien zum Umweltziel Klimaschutz.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d84ec73c-c773-11eb-a925-01aa75ed71a1.0014.02/DOC_2&format=PDF

2b) Anhang 2 technischen Bewertungskriterien zum Umweltziel Anpassung an den Klimawandel

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d84ec73c-c773-11eb-a925-01aa75ed71a1.0014.02/DOC_3&format=PDF

(3) https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/tool/index_en.htm

(4) https://www.vohrmann-consulting.de/eu-will-die-pflicht-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-deutlich-verschaerfen/#more-3000

(5)  https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/dihk-analyse/eu-taxonomie-neue-messlatten-fuer-den-klimaschutz–51070

(6) https://www.ey.com/de_at/consulting/welche-auswirkungen-hat-die-eu-taxonomie-auf-die-realwirtschaft

Grafik: © Elke Vohrmann

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