EU-Taxonomie betrifft auch Unternehmen der Realwirtschaft

EU Taxonomie

26.8.2021 Mit der Taxonomie soll die ökologische Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten mit einheitlichen Maßstäben transparent und verlässlich bewertet werden.

EU-Taxonomie betrifft auch Unternehmen der Realwirtschaft

Liebe Leserin, lieber Leser,

Politik und Gesetzgeber in der EU kommen gerade richtig in Fahrt: Immer mehr Verordnungen und Gesetze zu Nachhaltigkeitsthemen wurden verabschiedet oder sind in Arbeit, wie die EU-Taxonomie Verordnung.

Mein erster Eindruck war, dass diese neue Verordnung nur die Finanzwirtschaft betreffen würde. Doch auch Unternehmen aus der Realwirtschaft werden davon erfasst. Und durch die von der EU geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden sich zusätzlich sehr viele mittelständische Betriebe/KMU mit der Taxonomie auseinandersetzen müssen. (voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2025),

Die in 2020 in Kraft getretene Taxonomie Verordnung der EU (1) ist ein Klassifizierungssystem, mit dem Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einheitlich bewertet werden. Hintergrund: Die EU verfolgt im Rahmen des Green Deal das Ziel, ein nachhaltiges Finanzwesen zu schaffen und mittels Taxonomie Fi­nanz­ströme in umweltschonende Ak­ti­vitäten zu len­ken, um 2050 klimaneutral zu werden.

An der EU-Taxonomie wird noch weiter kräftig gearbeitet.  Weitere Inhalte folgen. Das Thema ist komplex und viele Fragen sind offen. Mein Blogbeitrag kann daher nur einen ersten Einblick geben, welche Unternehmen von der EU-Taxonomie voraussichtlich betroffen sein werden und was auf sie zukommen wird.

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EU will die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich verschärfen

EU Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

29.06.2021/Aktualisierung 23.9.22

EU will die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich verschärfen

Liebe Leserin, lieber Leser,

das war eine Knaller-Nachricht mit großer Tragweite, die vielen Unternehmen wahrscheinlich noch nicht bekannt sein dürfte: Die EU plant gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dass viel mehr Unternehmen als bisher Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen, beginnend ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 (ursprünglich sollte bereits in 2024 für das Jahr 2023 berichtet werden).

Dies sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen

  • mehr als 250 Mitarbeitende (im Jahresdurchschnitt)
  • 40 Mio. Euro Nettoumsatz
  • 20 Mio. Euro Bilanzsumme

sowie alle an der Börse gelisteten Unternehmen (außer Kleinstbetriebe). Der EU-Vorschlag muss allerdings noch diverse Instanzen durchlaufen.

Bislang unterliegen in Deutschland nach dem CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) nur wenige große und kapitalmarktnahe Unternehmen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Das soll sich laut EU-Vorschlag gravierend ändern. Auch die Berichtsinhalte sollen erweitert werden.

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Update Lieferkettengesetz | Der Dominoeffekt kann jedes Unternehmen treffen!

Lieferkettengesetz soll die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferketteregeln.

06.05.2021 Das Sorgfaltspflichtengesetz wird auch Lieferkettengesetz genannt und soll im Juni 2021 beschlossen werden.

Update Lieferkettengesetz | Der Dominoeffekt kann jedes Unternehmen treffen!

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Bundeskabinett hat am 3.3.2021 den Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes – auch Lieferkettengesetz genanntverabschiedet. (1) Das Gesetz legt die Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest, damit in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.

Einiges hat sich zu den im vergangenen Jahr veröffentlichten Eckdaten des geplanten Gesetzes geändert, über die ich bereits in meinem Blog-Beitrag aus 09/2020 berichtet hatte, vor allem die Größenkriterien der Unternehmen.

Vom Gesetz betroffen sind nach diesem Entwurf vom 3.3.2021 nur größere Unternehmen:

  • Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland).
  • Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (2.900 Unternehmen)

Aber Achtung! Kleine und mittlere Unternehmen sollten nun nicht dem Irrtum aufsitzen, dass sie das Lieferkettengesetz nichts angehe.

Außerdem wird auf Ebene der EU ein noch anspruchsvolleres europäisches Lieferkettengesetz gerade diskutiert, das auch kleinere Unternehmen einbeziehen will. (2)

Worauf sollen sich Unternehmen also vorbereiten?

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Die neue CO2-Abgabe – ein guter Weg zur Rettung des Klimas?

CO2-Abgabe für Wärme und Verkehr

Die Bundesregierung hat mit Beginn 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt.

Die neue CO2-Abgabe – ein guter Weg zur Rettung des Klimas?

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Anfang 2021 eingeführte CO2-Abgabe, auch CO2-Steuer genannt, spüre ich deutlich im Portemonnaie, bei jedem Tanken. Der Liter Benzin kostet aktuell (Ende 02/2021) schon zeitweise mehr als 1,50 Euro. Doch da kommt noch viel mehr auf uns zu, Jahr für Jahr. Wir sollen ja bis 2050 von jetzt 11 Tonnen Treibhausgasemissionen jährlich pro Person auf unter 1 Tonne kommen!

Das sollten Bürger und Unternehmen wissen:

  • Wie funktioniert die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme?
  • Wie teuer wird es in Zukunft für Unternehmen und Bürger?
  • Wie unfassbar hoch sind die gesamten Umweltkosten pro Tonne CO2?

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Deine persönliche CO2-Bilanz: So findest du deine stärksten Stellschrauben für einen kleineren Klimafußabdruck

Klimafußabdruck verkleinern

Der Klimafußabdruck des deutschen Durchschnittsbürgers lag 2018 bei rund 11,2 Tonnen Treibhausgasemissionen. Zielgröße für Deutschland ist eine Pro-Kopf-Emission von einer Tonne pro Jahr in 2050!

Deine persönliche CO2-Bilanz: So findest du deine stärksten Stellschrauben für einen kleineren Klimafußabdruck

Liebe Leserin, lieber Leser,

einer meiner guten Vorsätze für 2021 ist: Ich will meinen Klimafußabdruck auch in diesem Jahr weiter verkleinern. Das Internet und die Medien sind voller guter Tipps, was jeder machen kann. Ich fühle mich manchmal überfordert von dieser Flut an Möglichkeiten, und viele andere Menschen auch.

Ich wollte herausfinden, mit welchen Verhaltensweisen ich im Lebensalltag meinen Klimafußabdruck am stärksten beeinflusse.

Dabei entdeckte ich den neuen CO2-Rechner des Umweltbundesamtes (1), den ich sehr empfehlen kann. Ich erhielt leicht und zügig eine Bestandsaufnahme meines aktuellen Fußabdrucks für die Lebensbereiche Wohnen, Mobilität, Reisen, Ernährung und Konsum, mit wichtigen Antworten auf meine Fragen:

  • Wodurch verursache ich aktuell die wesentlichen Treibhausgasemissionen?
  • Womit kann ich in Zukunft wesentliche Verbesserungen erreichen?

Übrigens: Ein kleinerer Klimafußabdruck wird ab 2021 auch für unser Portemonnaie immer wichtiger. Deutschland und andere europäische Länder führen einen CO2-Preis für fossile Heiz- und Kraftstoffe ein. Diese werden umso teurer, je mehr Kohlendioxid bei ihrer Verbrennung frei wird. (2)

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